Zum Navigationsmenü

Vollkaskoversicherung - Informieren und versichern

Eine Kaskoversicherung ersetzt Ihnen Schäden, die durch Beschädigungen oder den Verlust (z.B. bei Diebstahl) an Ihrem eigenen Fahrzeug und den in dieser Versicherung mitversicherten Zubehörteilen (z.B. Radio, etc.) entstehen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Versicherungen. Da ist zum einen die Teilversicherung (Teilkasko) und die sogenannte Vollversicherung (Vollkasko). Alle bereits in der Teilkasko enthaltenen Leistungen sind auch in der Vollkaskoversicherung enthalten. Sie umfasst jedoch auch selbstverschuldete Schäden / Unfälle, mutwillige Zerstörungen durch fremde Personen und zahlt auch, wenn ein Unfallverursacher Fahrerflucht begeht. Bei neuen Leasing-Fahrzeugen ist es meistens Pflicht eine Vollkasko abzuschließen. Wir möchten Ihnen hier einige wertvolle Tipps zur Vollkaskoversicherung geben und Ihnen die Möglichkeit zum Vergleich bieten, denn gerade bei Versicherungen können Sie richtig sparen!

Für was kommt die Vollkasko im Schadensfall auf?

Die Vollkaskoversicherung zahlt Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten und etwaige Transportkosten (sollte der Wagen z.B. zu einer Werkstatt transportiert werden müssen). Sollte es sogar zu einem Totalschaden Ihres Fahrzeugs kommen, zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens. Doch die Vollkasko zahlt nicht alle Kosten die mit einem Unfall einhergehen. So sind Kosten für Mietwagen und Aufälle durch die nicht mögliche Nutzung des Fahrzeugs nicht inbegriffen. Viele der Vollkaskoversicherungen beinhalten eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Die Selbstbeteiligung kann von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung sinken die Prämien. Es gibt auch Versicherungen ohne Selbstbeteiligung. Hier ist der Beitrag allerdings entsprechend hoch.

Was gibt es bei der Vollkasko zu beachten?

Auch bei der Vollkasko ist nicht alles erlaubt. So kann die Versicherung bei grober und nachgewiesener Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern. Fällt Ihr Fahrzeug zum Beispiel Vandalismus zum Opfer und sie haben es wissentlich in einem unsicheren Wohngebiet geparkt, kann es durchaus vorkommen, dass die Versicherung für den entstandenen Schaden nicht bezahlt. Ebenso kann sich die Versicherung bei Unfällen auf eine grobe Fahrlässigkeit berufen und eine Zahlung verweigern. Solche Fälle könnten z.B. sein: sie bücken sich während der Fahrt um einen Gegenstand wie z.B. eine heruntergefallene Zigarette aufzuheben und verursachen dabei einen Unfall oder Sie überfahren eine Rote Ampel weil Sie eventuell von der Sonne geblendet wurden und verursachen einen Unfall. Hier wäre die Versicherung dann berechtigt, die Zahlung zu verweigern.

Tipp: Augen auf beim Autokauf! Der Kauf eines Autos ist eine gute Gelegenheit, die bisherige Versicherung auf den Prüfstand zu stellen. Mit einer günstigen Versicherung können Sie sagenhafte 65% bzw. mehreren hundert Euro im Jahr sparen! Kostenlosen Versicherungsvergleich druchführen. Unverbindlich, neutral und kostenlos! Oder hier sofort Kfz-Versicherung berechnen, ebenfalls neutral und unverbindlich! Weiteres zum Thema Versicherungen gibt es in unseren Versicherunglinks oder extern hier in den Artikeln zum Thema Finanzen .

Kfz Versicherung Tipp:
Allianz24 - Ihr Internetversicherer